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Abonnementsbedingungen 2022/23

Der Karten­ und Abonnementsservice der Hamburgischen Staatsoper bietet Abonnements sowohl aus eigenen Veranstaltungen der Hamburgische Staatsoper GmbH, als auch aus Konzerten des Veranstalters Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester sowie in Kombinationen von beiden an. Neben den AGB des jeweiligen Veranstalters gelten mit dem Kauf eines Abonnements oder der Verlängerung eines bestehenden Abonnements zwischen Abonnent*innen und Veranstalter die folgenden Bedingungen als vereinbart:

Laufzeit des Abonnements
1. Das Abonnement wird für eine Spielzeit fest abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit, sofern nicht Abonnent*in oder Veranstalter bis zum 30. April 2023 schriftlich kündigt. Dies gilt auch, wenn ein Abonnement zum ermäßigten Jugendtarif erworben wurde. Bei Vollendung des 30. Lebensjahres bis zum 31. Juli 2023 verlängert sich das Abonnement für die Folgespielzeit automatisch zum vollen Preis. Bitte teilen Sie bis zum Kündigungstermin auch Änderungswünsche (wie Platzänderungen und Wechsel der Abonnementsreihe) für bestehende Abonnements mit, damit Ihre Wünsche fristgerecht bearbeitet werden können. Saison­Abonnements und Wahl-Abonnements enden automatisch mit Ende der Spielzeit, wobei die Inhaber*innen rechtzeitig zur Spielzeit 2023/24 neue Angebote erhalten. Bei Abschluss eines Folgeabonnements kann der bisherige Platz nicht garantiert werden. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Abonnementsserien nicht in allen Preisgruppen anzubieten.

2. Der Veranstalter wird in der jährlichen Spielzeitvorschau und im Internet auf seiner Website Änderungen der Abonnementspreise mitteilen und auf den jeweils geltenden Kündigungstermin hinweisen. Namens­ oder Adressänderungen sowie Änderungen der Bankverbindung müssen dem Kartenservice unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Abonnementsausweis und Aufführungen
3. Abonnent*innen erhalten rechtzeitig vor der ersten Aufführung mit der Rechnung einen Abonnementsausweis zugesandt, auf dem die Termine der Aufführungen vermerkt sind. Beim Wahl-Abonnement besteht zunächst die Möglichkeit, zwischen den angebotenen Werken und Aufführungsterminen zu wählen. Für jedes innerhalb des Wahl-Abonnements angebotene Werk kann jedoch nur je ein Aufführungstermin mit je einem verfügbaren Platz der jeweiligen Preisgruppe gewählt werden. Die Wahl bzw. Entscheidung wird beim Kauf des Wahl-Abonnements getroffen. Sollte Ihnen der Abonnementsausweis bis zum 28. August 2022 nicht zugestellt worden sein, bitten wir Sie, dies dem Kartenservice unverzüglich mitzuteilen.

4. Der Abonnementsausweis ist vorzuzeigender Eintrittsausweis für die angegebenen Aufführungen. Bei Verlust wird für das Ausstellen eines Ersatz-Ausweises eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.

5. Der Abonnementsausweis kann auf eine andere Person übertragen werden. Zahlungspflichtig bleibt auch dann der/die Abonnent*in. Abonnements, die zu ermäßigten Preisen erworben wurden, können nur auf Personen übertragen werden, für die der Ermäßigungsgrund ebenfalls zutrifft. Ein entsprechender Nachweis ist am Einlass zu erbringen. Ist dieser Nachweis nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, den Einlass zu verwehren bzw. eine entsprechende Aufzahlung auf den Kassenpreis zu verlangen.

6. Das Abonnement gewährt keinen Anspruch auf bestimmte Werke und Aufführungstermine. Der Veranstalter kann Termine auf Tage oder Beginnzeiten legen, die von der gewählten Abonnementsserie abweichen. Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen gegenüber den Angaben auf dem Abonnementsausweis, in der Spielplanvorschau oder auf sonstigen Veröffentlichungen des Veranstalters bleiben vorbehalten. Terminänderungen teilt der Veranstalter den Abonnent*innen so frühzeitig wie möglich schriftlich mit. Sollte ein gewählter Sitzplatz im Einzelfall aus technischen Gründen nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, dem/der Abonnent*in einen möglichst gleichwertigen Ersatzplatz zu geben.

Tausch der Abonnementstermine
7. Im Verhinderungsfall können Abonnent*innen Termine (Ausnahme: Wahl-Abonnement) tauschen. In diesem Fall wird automatisch ein Tauschwert in Höhe des anteiligen Abonnementspreises erstellt und die getauschte Vorstellung für den Besuch gesperrt. Bei erfolgtem Tausch berechtigt daher der Abonnementsausweis nicht mehr zum Zutritt, auch wenn der Vorstellungstermin auf dem Abonnementsausweis weiterhin aufgeführt ist. Der Rabattvorteil des jeweiligen Abonnements verfällt beim Tausch. Grundsätzlich können Opern- und Ballettvorstellungen sowie Konzerte auch wechselseitig getauscht werden. Der Veranstalter behält sich vor, bei einzelnen Abonnementsserien die Tauschmöglichkeit einzuschränken, bspw. nur in Aufführungen desselben Stückes oder derselben Sparte. Der Tauschwunsch muss dem Kartenservice spätestens einen Werktag vor der Aufführung bis 13.00 Uhr mitgeteilt werden (für Aufführungen am Wochenende also bis Freitag 13.00 Uhr). Die Vorlage des Abonnementsausweises ist hierfür nicht notwendig. Tauschwünsche können auch per Telefon, Fax oder E-Mail übermittelt werden.

8. Tauschwerte können im Kartenservice nur gegen Eintrittskarten eingelöst werden; dabei kann je Tauschwert nur eine Karte erworben werden, auch wenn dieser höher ist als der Preis der gewünschten Eintrittskarte. Eine anteilige oder komplette Auszahlung in Bargeld oder eine andere Verrechnung des Wertes sind nicht möglich. Preisvorteile aus Aufführungen zu erhöhten Preisen, die zu einer Abonnementsserie gehören, können bei Tausch einer dieser Aufführungen verloren gehen. Eine Zuzahlung erfolgt ggf. in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem Kassenpreis der gewünschten Karte abzüglich einer Ermäßigung von 10% (Tauschrabatt) und dem jeweiligen Tauschwert. Der Veranstalter ist berechtigt, den Rabatt für bestimmte Vorstellungen aufzuheben. Für Abonnementsverträge im ermäßigten Tarif gelten ggf. Sonderregelungen. Der Veranstalter behält sich vor, das Einlösen von Tauschwerten für bestimmte Aufführungen, insbesondere Premieren, Gala-Aufführungen, Ballett-Werkstätten, Sonderveranstaltungen oder Sonderkonzerte einzuschränken. Das Einlösen von Tauschguthaben für Aufführungen fremder Veranstalter ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Ein Tausch von Vorstellungen der Spielzeit 2022/23 ist frühestens mit Erhalt der Abonnementsrechnung möglich. Tauschwerte können mit Beginn des Abozusatzkartenverkaufs für die gewünschte Aufführung eingelöst werden. Darüber hinaus besteht bei Einlösung eines Tauschwertes kein Vorrang gegenüber anderen.

10. Für versäumte Aufführungen und verfallene Tauschwerte wird kein Ersatz geleistet. Tauschwerte verfallen automatisch zum Ende der jeweiligen Spielzeit. Eintrittskarten, die gegen Tauschwerte erworben wurden, können nicht zurückgenommen werden.

Zusätzliche Kartenangebote
11. Abonnent*innen können mit Beginn des Vorverkaufs eine zusätzliche Karte pro Abonnementsplatz für weitere Aufführungen mit 10% Ermäßigung (Abozusatzrabatt) erwerben. Bei Vorstellungen in der Staatsoper gilt dies in den Platzgruppen 1 bis 7. Soll eine Abo-Zusatzkarte von einem Kind oder Jugendlichen bis 18 Jahren genutzt werden, gilt eine besondere Kinder-Ermäßigung. Karten können telefonisch bestellt oder persönlich im Kartenservice gekauft werden. Schriftliche Bestellungen werden nicht vorrangig behandelt. Der Veranstalter behält sich vor, das Vorkaufsrecht und den Abozusatz-Rabatt für bestimmte Aufführungen, insbesondere Premieren, Gala-Aufführungen und Konzerte aufzuheben oder zu beschränken.

Bezahlung des Abonnements
12. Grundsätzlich wird mit Übersendung der Rechnung der Abonnementspreis zur sofortigen Zahlung fällig. Auf Wunsch kann aber auch in drei Raten am 1. September, 1. Dezember und 1. März (Kleine Konzert-Abos in zwei Raten am 1. September und 1. Dezember) gezahlt werden; nur bei den Saison-Abonnements und Wahl-Abonnements ist keine Ratenzahlung möglich.
Die Abonnements sind im Abbuchungs­ verfahren vom Bankkonto zu bezahlen. Sollte die Bank bei nicht ausreichender Deckung des Kontos die Abbuchung verweigern, wird der/die Abonnent*in mit den hierdurch entstehenden Kosten belastet.

13. Werden fällige Zahlungen auch nach schriftlicher Erinnerung nicht geleistet, wird der gesamte für die Spielzeit noch ausstehende Betrag in voller Höhe zzgl. Mahngebühren und Zinsen zur Zahlung fällig; der Veranstalter behält sich zudem vor, das Abonnement im Laufe der Spielzeit vorzeitig zu kündigen und über den Abonnementsplatz zu verfügen.

Datenschutz
14. Informationen zum Datenschutz werden auf unserer Website des jeweiligen Veranstalters unter www.staatsoper-hamburg.de/datenschutz bzw. www.staatsorchester-hamburg.de/datenschutz gegeben. Umfassende zusätzliche Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung sind dort jeweils abrufbar.

Sonderregelungen bei eingeschränktem Spielbetrieb
15. Sollte der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung nicht in der Lage sein, Abonnementsvorstellungen wie angekündigt uneingeschränkt durchzuführen, gilt folgendes: Kann eine Abonnementsvorstellung nicht mit voller Sitzplatzkapazität angeboten werden, wird das Abonnement für diese Vorstellung ausgesetzt und der anteilige Abonnementspreis dem/der Abonnent*in gutgeschrieben. Sollte der Betrag bereits beim Veranstalter eingegangen sein, kann er für weitere Käufe eingesetzt oder auf Anfrage auch ausgezahlt werden. Auf diesem Wege entstandene Guthaben werden mit der nächsten Aborate bzw. spätestens mit der nächsten Abonnementsrechnung verrechnet. Abonnent*innen erhalten die Möglichkeit, für die betroffene Aufführung bevorzugt eine Eintrittskarte pro Aboplatz zu Abonnementskonditionen zu erwerben. Hierüber wird der Veranstalter jeweils rechtzeitig schriftlich informieren. Aufgrund des verminderten Platzangebotes besteht jedoch kein Anspruch auf eine Karte oder den Stammplatz. Sollte die Vorstellung entfallen oder stattdessen eine Aufführung gegeben werden, die nicht mit der Zusammenstellung des Abonnements kompatibel ist, entfällt dieses Recht.
Falls das Abonnement nicht regulär zu Spielzeitbeginn starten kann, verschiebt sich die Rechnungsstellung entsprechend, der Rechnungsbetrag vermindert sich bei einem späteren Abonnementsstart um den Anteil der entfallenden Vorstellungen. Ratenzahlungstermine, die dadurch nicht er­ reicht werden können, werden verschoben bzw. können ggf. entfallen. Der verminderte Abonnementspreis wird in diesem Fall zu den verbleibenden Zahlungsterminen anteilig berechnet.

Hamburg, im April 2022
Die Geschäftsführung
 

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